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Die Vereinsorgane

  • Die Generalversammlung


  • Der Vorstand

  • Die Delegierten


  • Die Projektgruppen

  • Die Revisoren

Die Generalversammlung


Jährlich findet in der ersten Jahreshälfte eine ordentliche Generalversammlung statt. Bei Bedarf können vom Vorstand oder auf Verlangen von mindestens einem Fünftel der Mitglieder ausserordentliche Generalversammlungen einberufen werden. Die Einladung hat schriftlich mit Bekanntgabe der Traktanden mindestens vierzehn Tage im voraus zu erfolgen. Über Geschäfte, die nicht auf der Traktandenliste aufgeführt sind, kann nicht verbindlich beschlossen werden.

Kompetenz der Generalversammlung

  • Genehmigung des Jahresberichtes, der Jahresrechnung, des Budgets sowie die Festsetzung der Mitgliederbeiträge

  • Wahl der Präsidentin oder des Präsidenten und der übrigen Mitglieder des Vorstands auf die Dauer von zwei Jahren

  • Wahl der Delegierten und der Abgeordneten in die zentralen Berufsgruppenräte auf die Dauer von zwei Jahren

  • Wahl von zwei Revisorinnen oder Revisoren auf die Dauer von zwei Jahren

  • Ernennung von Ehrenmitgliedern

  • Revision der Statuten

  • Auflösung des Vereins

Alle Abstimmungen und Wahlen werden offen durchgeführt, sofern nichts anderes beschlossen wird. Es entscheidet das einfache Mehr der anwesenden Stimmberechtigten. Bei Abstimmungen steht der Präsidentin oder dem Präsidenten der Stichentscheid zu. Über die Beschlüsse wird ein Protokoll geführt.

Der Vorstand

Der Vorstand besteht aus der Präsidentin oder dem Präsidenten und vier bis acht Mitgliedern. Alle Berufsgruppen sollen angemessen vertreten sein. Mit Ausnahme des Präsidiums konstituiert sich der Vorstand selbst. Er teilt die Funktion des Vizepräsidiums, der Kassenführung und des Sekretariats zu und regelt die Unterschriftenberechtigung.

Vorstandssitzungen werden durch die Präsidentin oder den Präsidenten oder auf Verlangen zweier Vorstandmitglieder einberufen. Gültige Beschlüsse können nur gefasst werden, wenn wenigstens die Hälfte der Vorstandsmitglieder anwesend sind. Die Beschlüsse werden protokolliert.

Der Vorstand leitet den sia aargau und vertritt diesen gegen aussen. Er besorgt alle Geschäfte, die nicht in die Befugnisse eines anderen Vereinsorgans fallen. Wichtige Geschäfte von allgemeinem Interesse sind vor einem Beschluss der Generalversammlung zu unterbreiten.

Bei der Zusammensetzung des Vorstandes wird eine regionale und beruflich ausgewogene Zusammensetzung angestrebt.

Die Delegierten


Die Delegiertenversammlung ist vorbehältlich des Weiterzugs einzelner Geschäfte an die Urabstimmung das oberste Vereinsorgan der SIA (Schweiz). Sie wird jeweils durch die Direktion einberufen, wenn dies notwendig ist, findet aber mindestens einmal jährlich in der ersten Jahreshälfte statt. Ausserdem muss eine Delegiertenversammlung abgehalten werden, wenn mindestens eine Berufsgruppe oder 500 Mitglieder oder drei Sektionen es verlangen.

Der sia aargau entsendet aufgrund ihres Mitgliederbestandes zwei Delegierte an die Delegiertenversammlung der SIA (Schweiz).

Die Generalversammlung wählt aus den Einzelmitgliedern und Ehrenmitgliedern des sia aargau, soweit letztere auch Einzel- oder Ehrenmitglied des sia sind, die nötige Anzahl Delegierte für die Vertretung des sia aargau. Sind mehr Delegierte gewählt, als dem sia aargau an der Delegiertenversammlung des sia zustehen, bestimmt der Vorstand vor jeder Delegiertenversammlung die Delegierten für die Teilnahme aus der Zahl der Gewählten.

Die Delegierten nehmen regelmässig an den Vorstandssitzungen teil und unterstützen den Vorstand bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben.

Die Projektgruppen


Der Vorstand kann für die Behandlung von Aufgaben, die für den sia aargau von besonderem Interesse sind und nicht durch andere Vereinsorgane bearbeitet werden, Projektgruppen einsetzen.

Die Revisoren


Zwei nicht dem Vorstand angehörende Mitglieder oder nicht dem Verein angehörende Personen sind von der Generalversammlung als Revisoren zu wählen. Sie kontrollieren das Rechnungswesen des sia test und erstatten dem Vorstand und der Generalversammlung darüber Bericht. Die Besetzung aller Funktionen ermöglicht ein aktives und aktuelles Vereinsleben. Interessierte Mitglieder melden sich bitte beim Vorstand.